Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost
10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001
Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 08.12.2016 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
II. Abwassergebühr B
§ 11 – II. Abwassergebühr B wird wie folgt geändert:
- Die Gebühr I der Abwassergebühr B wird nach Frischwasserverbrauch berechnet. Die Abfuhr- und Reinigungsgebühr beträgt:
9,63 €/m³ Frischwasser - Die Gebühr II Kleinkläranlagen der Abwassergebühr B wird nach Aufwand berechnet und beträgt für Abfuhr und Reinigung:
24,08 €/m³ Fäkalien - In den Gebühren laut Punkt 1. und Punkt 2., die der Zweckverband für die Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Gruben bzw. Kleinkläranlagen erhebt, ist das Auslegen von Saugschläuchen bis 30 m enthalten. Muss der Entsorger darüber hinaus weitere Schläuche zum Absaugen des Klärschlammes bzw. der Fäkalien auslegen, ist der Aufwand vom Kunden zu erstatten. Der Zweckverband erhebt dafür eine Gebühr von 0,50 € je Meter zusätzliche Schlauchlänge.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pasewalk, den 09.12.2016
Großer
Verbandsvorsteher
Tag der Veröffentlichung: 28.02.2017