Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresergebnisses 2015
des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost
1.Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – erteilt folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung, Bereichsrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost, Pasewalk, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KGP M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbandes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
2. Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes:
Mit Schreiben vom 08. Juni 2017 gibt der Landesrechnungshof den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei
(§ 14 Abs. 4 KPG).
3. Mit Beschluss-Nr. 05/2016 stellte die Verbandsversammlung am 08.12.2016 den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 43.700.105,03 € und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsberatung AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NL Schwerin vom 10. Oktober 2016 fest. Das Jahresergebnis von 294.065,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Verbandsvorsteher wird somit Entlastung erteilt.
4. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Geschäftsstelle des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost in der Zeit vom 19.06.2017 bis zum 30.06.2017 im Zimmer 02 des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost zur Einsicht öffentlich aus.
Ausgefertigt: Pasewalk, den 13.06.2017
Großer
Verbandsvorsteher
Tag der Veröffentlichung: 16.06.2017