12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser

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Amtliche Bekanntmachung

12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001

Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 05.12.2019 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

 §11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
II. 
Abwassergebühr B

§11 – II. Abwassergebühr B wird wie folgt geändert:

  1. Die Gebühr I der Abwassergebühr B wird nach Frischwasserverbrauch berechnet. Die Abfuhr- und Reinigungsgebühr beträgt:           14,41 €/m³ Frischwasser
  2. Die Gebühr II Kleinkläranlagen der Abwassergebühr B wird nach Aufwand berechnet und beträgt für Abfuhr und Reinigung:             36,03 €/ Fäkalien

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, den 06. Dezember 2019

Großer

Verbandsvorsteher                                          

Tag der Veröffentlichung: 17. Dezember 2019

Satzungsänderung als PDF-Datei

Hinweis:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

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Vielen Dank.  

Mentz

technischer Geschäftsführer