Amtliche Bekanntmachung
13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001
Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 03.12.2020 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 14
Heranziehung der Fälligkeit
§ 14 – die Überschrift wird aufgrund eines Schreibfehlers wie folgt geändert:
§ 14
Heranziehung und Fälligkeit
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pasewalk, den 04.12.2020
Großer
Verbandsvorsteher
Tag der Veröffentlichung: 17. Dezember 2020
Satzungsänderung als PDF-Datei
Hinweis:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.