Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost
14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001
Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 02.12.2021 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1
§11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
I. Abwassergebühr A
§11 Abs. 1b) letzter Satz wird wie folgt neu gefasst:
Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Artikel 2
§14
Heranziehung und Fälligkeit
§14 Abs. 3) Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pasewalk, den 03. Dezember 2021
Großer
Verbandsvorsteher
Tag der Veröffentlichung: 21. Dezember 2021
Satzungsänderung als PDF-Datei
Hinweis:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.