Feststellung des Jahresergebnisses 2023

Zurück zur Übersicht

Amtliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresergebnisses 2023
des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd–Ost

  1. PKF Fasselt Partnerschaft mbB – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesell-schaft und Rechtsanwälte – erteilt folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
    Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow, Süd-Ost, Pasewalk

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss für den Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow, SüdOst, Pasewalk, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Finanzrechnung, der Bereichsrechnung, diese wiederum bestehend aus Bereichsbilanzen, Be-reichsgewinn- und Verlustrechnungen und Bereichsfinanzrechnungen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel-lung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-gebericht für den Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow, Süd-Ost, Pasewalk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
    der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den deutschen, für große
    Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
    Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der
    landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
    Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage
    für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen
    Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen
    steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
    Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern und stellt die Chancen und Risiken der
    zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
    Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor-tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unab-hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-schluss und zum Lagebericht zudienen.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü-fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Ver-antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verband unabhän-gig
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verbandsvorstandes für den
Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in allen wesentlichen Be-langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grunds-ätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verban-des vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulatio-nen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei-teren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent-gegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern ent-spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die Verbandsversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-zesses des Verbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti-gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe-richt beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
    Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen
    und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
    Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
    Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
    falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern
    resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
    Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
    irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
    internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
    und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
    angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
    Systeme des Verbandes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
    Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
    dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
    angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
    sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit
    im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an
    der Fähigkeit des Verbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
    Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
    verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
    im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
    jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
    Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
    Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verband
    seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
    einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
    Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
    deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen
    Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
    Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Verbandes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
    zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
    Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
    von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
    beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
    Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu
    den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
    unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
    Angaben abweichen.
    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen für den Trink- und Abwasserzweckverband
Uecker-Randow i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 KPG M-V haben wir in dem Bestäti-gungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse für den Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse für den Trin-kund Abwasserzweckverband Uecker-Randow sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu be-urteilen.

Rostock, den 1. Oktober 2024

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte


Teske Prof. Dr. Winzker
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

  1. Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes:

Mit Schreiben vom 24.01.2025 leitete der Landesrechnungshof den Prüfungsbericht nach Durchsicht an den Trink- und Abwasserzweckverband weiter (§ 14 Abs. 4 KPG M-V).

  1. Mit Beschluss-Nr. 01/2024 stellte die Verbandsversammlung am 05.12.2024 den Jahres-abschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von € 40.468.146,30 und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwäl-te, NL Rostock vom 01. Oktober 2024 fest. Das Jahresergebnis von € 142.506,97 wird in eine investitionsgebundene Rücklage entsprechend der Sparten Trink- und Abwasser eingestellt.
  2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Geschäftsstelle des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 24.03.2025 im Sekretariat des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost zur Einsicht öffentlich aus.

Ausgefertigt: Pasewalk, 04.03.2025

Großer
Verbandsvorsteher Tag der Veröffentlichung: 04.03.2025

Text als PDF-Datei

Kopie des Bestätigungsvermerkes des Landesrechnungshofes

Zurück zur Übersicht