Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage vom 28.06.2001
Da der Zweckverband keine Niederschlagswasserbeseitigung betreibt und dies auch nicht vorgesehen ist, sind nachfolgende Änderungen notwendig.
Aufgrund des § 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 07.12.2017 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 1 Allgemeines
§ 1 Abs. 1) c) wird gestrichen
Artikel 2
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2 Abs. 5) a)
Im § 2 Abs. 5) a) wird das Wort „Niederschlagswasser“ gestrichen.
Artikel 3
§ 5 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
§ 5 Abs. 2) wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 4
§ 7 Entwässerungsantrag
§ 7 Abs. 2) a)
Die Regelung nach dem 2. Bindestrich entfällt.
Artikel 5
§ 8 Einleitungsbedingungen
§ 8 Abs. 11) wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 6
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pasewalk, den 08.12.2017
Großer
Verbandsvorsteher
Tag der Veröffentlichung: 18.12.2017
Satzungsänderung als PDF-Datei
Hinweis:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.