10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasser

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Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost

10. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 28.06.2001

Aufgrund des § 154 i.V.m. § 5 (4) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 08.12.2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 11
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
II. Abwassergebühr B

§ 11 – II. Abwassergebühr B wird wie folgt geändert:

  1. Die Gebühr I der Abwassergebühr B wird nach Frischwasserverbrauch berechnet. Die Abfuhr- und Reinigungsgebühr beträgt:
    9,63 €/m³ Frischwasser
  2. Die Gebühr II Kleinkläranlagen der Abwassergebühr B wird nach Aufwand berechnet und beträgt für Abfuhr und Reinigung: 
    24,08 €/m³ Fäkalien
  3. In den Gebühren laut Punkt 1. und Punkt 2., die der Zweckverband für die Abfuhr der Fäkalien aus abflusslosen Gruben bzw. Kleinkläranlagen erhebt, ist das Auslegen von Saugschläuchen bis 30 m enthalten. Muss der Entsorger darüber hinaus weitere Schläuche zum Absaugen des Klärschlammes bzw. der Fäkalien auslegen, ist der Aufwand vom Kunden zu erstatten. Der Zweckverband erhebt dafür eine Gebühr von 0,50 € je Meter zusätzliche Schlauchlänge.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Pasewalk, den 09.12.2016

Großer
Verbandsvorsteher

Tag der Veröffentlichung:  28.02.2017

Satzungsänderung als PDF-Datei

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