Amtliche Bekanntmachung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost
- Änderung zu den Ergänzenden Bestimmungen des Trink- und Abwasserzweckverbandes
Uecker-Randow, Süd-Ost zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung
mit Wasser (AVBWasserV) vom 17.04.2008
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWas-serV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird durch Beschlussfassung der Verbands-versammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Uecker-Randow, Süd-Ost am 05.12.2024 fol-gende Änderung zu den „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV“ erlassen:
Artikel 1
- Grundpreis
Punkt 2. Grundpreis
Satz 3 wird wie folgt geändert:
Der Grundpreis je Einheit pro Jahr beträgt 169,23 €.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Pasewalk, den 17. Dezember 2024
Großer
Verbandsvorsteher
Satzungsänderung als PDF-Datei
Tag der Veröffentlichung: 17. Dezember 2024
Hinweis
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.